Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beste Bau Bauregie GmbH
Mittelstraße 4 · 31319 Sehnde
Amtsgericht Hildesheim · HRB 207886
Geschäftsführer: Dirk Berkefeld, JanNiclas Berkefeld
Präambel
Die Beste Bau Bauregie GmbH ist alsBauträger und Projektentwickler tätig. Sie erbringt für ihreAuftraggeber Planungsleistungen (insbesondere Leistungsphasen 1 bis 5nach HOAI) sowie Bauleistungen als Generalübernehmer (abLeistungsphase 6). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln dieGrundlagen der Zusammenarbeit für beide Leistungsbereiche. SoweitPlanungs- und Bauleistungen gemeinsam beauftragt werden, gelten diejeweiligen Regelungen nebeneinander.
Teil A – Allgemeine Bestimmungen (gültig fürPlanungs- und Bauleistungen)
§ 1 Geltungsbereich
1.Diese AllgemeinenGeschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alleVerträge zwischen der Beste Bau Bauregie GmbH (nachfolgend„Auftragnehmer" oder „wir") und ihren Kunden(nachfolgend „Auftraggeber" oder „Sie"). Sie geltensowohl für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB alsauch für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
2.Gegenstand der Verträge sindPlanungsleistungen (ohne Abrechnung nach HOAI-Stundensätzen) sowieBauleistungen als Generalübernehmer. Beide Leistungsbereiche könnengemeinsam oder separat beauftragt werden.
3.Abweichende, entgegenstehende oderergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dannVertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlichzugestimmt haben. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnisentgegenstehender AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltloserbringen.
4.Neben diesen AGB gelten die imjeweiligen Vertrag getroffenen Individualvereinbarungen. Im Falle vonWidersprüchen zwischen diesen AGB und einer Individualvereinbarunghat die Individualvereinbarung Vorrang.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsgrundlagen
1.Ein Vertrag kommt erst durch unsereschriftliche Auftragsbestätigung oder durch die beiderseitigeUnterzeichnung des Vertrages zustande. Mündliche Nebenabreden sindnicht Vertragsbestandteil.
2.Grundlagen des Vertragsverhältnissessind neben dem jeweiligen Vertrag und diesen AGB insbesondere:
•die allgemein anerkannten Regeln derTechnik in der zum Zeitpunkt der Abnahme der Bauleistungeneinschlägigen Fassung;
•die einschlägigen gesetzlichenBestimmungen, öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Normensowie behördlichen Vorschriften (z. B. LBO, GEG, DIN 18040);
•die Bestimmungen über denWerkvertrag gem. §§ 631 ff. sowie der §§ 650p ff. BGB.
3.Sofern sich nach Vertragsschluss fürdas Projekt relevante technische Regelwerke ändern, werden wir denAuftraggeber darauf hinweisen. Wünscht der Auftraggeber eineAusführung nach den geänderten Regelwerken, passen wir unsereLeistungen gegen zusätzliche Vergütung an.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1.Der Auftraggeber ist verpflichtet,uns bei der Durchführung des Vertrages aktiv zu unterstützen undalle für die Planung und Ausführung erforderlichen Unterlagen,Informationen und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung zustellen.
2.Kommt der Auftraggeber seinenMitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängernsich vereinbarte Fristen um die dadurch tatsächlich entstehendeVerzögerung. Mehrkosten, die durch die Verletzung vonMitwirkungspflichten entstehen, trägt der Auftraggeber.
3.Der Auftraggeber hat uns unverzüglichzu informieren, wenn sich für die Leistungserbringung relevanteUmstände ändern (z. B. behördliche Auflagen, Grundstücksprobleme).
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1.Alle Leistungen werden zu den imVertrag vereinbarten Festpreisen abgerechnet. Die Festpreiseverstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichenUmsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich Bruttopreise (beiVerbrauchern) vereinbart sind.
2.Zahlungen (sowohl Abschlags- als auchSchlussrechnungen) sind innerhalb von 14 Kalendertagen nachRechnungsstellung ohne Abzug fällig. Maßgeblich für dieFristwahrung ist der Eingang des Zahlungsbetrages auf unserem Konto.Sämtliche Zahlungen erfolgen bargeldlos. Rechnungen werden digitaleingereicht.
3.Bei Zahlungsverzug sind wirberechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über demBasiszinssatz (gegenüber Verbrauchern) bzw. 9 Prozentpunkten überdem Basiszinssatz (gegenüber Unternehmern) zu berechnen. GegenüberUnternehmern berechnen wir zusätzlich eine Verzugspauschale in Höhevon 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB.
4.Befindet sich der Auftraggeber inZahlungsverzug, sind wir nach angemessener Fristsetzung berechtigt,unsere Arbeiten bis zur Zahlung einzustellen.
5.Eine Aufrechnung mit Gegenforderungendes Auftraggebers ist nur zulässig, wenn die Gegenforderungunbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. EinZurückbehaltungsrecht besteht nur in angemessenem Umfang gemäß §641 Abs. 3 BGB.
§ 5 Haftung und Versicherung
1.Wir haften unbeschränkt für Schädenaus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowiefür Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns,unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfenberuhen.
2.Die Haftung für leichteFahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei derVerletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Indiesem Fall ist unsere Haftung auf den vertragstypischen,vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3.Im Übrigen ist die Haftung füreinfach fahrlässig verursachte Vermögensschäden auf 15 % derNettoauftragssumme begrenzt. Die Haftungsbegrenzungen gelten nichtfür Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
4.Wir unterhalten für die Dauer derBauzeit bis zur Abnahme eine Betriebshaftpflichtversicherung sowieeine Berufshaftpflichtversicherung für Planungsleistungen mitbranchenüblichen Deckungssummen (mind. 1,5 Mio. EUR fürPersonenschäden, 3 Mio. EUR für sonstige Schäden).
§ 6 Werbung und Referenzen
1.Der Auftraggeber erklärt sich damiteinverstanden, dass wir während der Bauzeit Bauschilder undWerbetafeln auf dem Baugrundstück aufstellen und am Gebäudeanbringen dürfen.
2.Wir sind berechtigt, Bildmaterial(Fotos und Videos) der Baustelle und des fertiggestelltenBauvorhabens für eigene Werbezwecke (z. B. Website, Social Media,Exposés) zu nutzen.
3.Bauschilder und Werbetafeln werdennach Fertigstellung des Bauvorhabens oder auf Aufforderung desAuftraggebers nach Abnahme von uns entfernt.
§ 7 Höhere Gewalt und Pandemien
Pandemien (wie z.B. durch dasSARS-COV-2-Virus) bedingte Behinderungen des Bauablaufs stellenhöhere Gewalt dar. Dies gilt insbesondere bei hoheitlicherUntersagung von Bautätigkeiten, Quarantänemaßnahmen oderpandemiebedingten Lieferunterbrechungen. In diesen Fällen verlängernsich die Ausführungsfristen angemessen.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher
1.Ist der Auftraggeber Verbraucher imSinne des § 13 BGB und wurde der Vertrag außerhalb vonGeschäftsräumen oder als Fernabsatzvertrag geschlossen, steht ihmein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
2.Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tageab dem Tag des Vertragsschlusses. Die Details ergeben sich aus derdem Vertrag beigefügten Widerrufsbelehrung.
§ 9 Schlussbestimmungen
1.Es gilt das Recht der BundesrepublikDeutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2.Ist der Auftraggeber Kaufmann,juristische Person des öffentlichen Rechts oderöffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicherGerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hildesheim.
3.Änderungen und Ergänzungen diesesVertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieAbänderung der Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurdennicht getroffen.
4.Sollten einzelne Bestimmungen dieserAGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit derübrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamenBestimmung soll die wirksame Regelung treten, die dem Sinn und Zweckder nichtigen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
Teil B – Besondere Bestimmungen fürPlanungsleistungen
§ 10 Gegenstand und Umfang derPlanungsleistungen
1.Wir erbringenGeneralplanungsleistungen für Mehrfamilienhäuser und vergleichbareBauvorhaben. In der Regel umfassen die Planungsleistungen dieLeistungsphasen 1 bis 5 gemäß HOAI (Grundlagenermittlung bisAusführungsplanung) in den Bereichen ObjektplanungGebäude/Innenräume, Freianlagen, Tragwerksplanung, technischeAusrüstung (HLSE), Wärmeschutz, Brandschutz und Vermessung.
2.Die Abrechnung erfolgt nicht nachHOAI-Stundensätzen, sondern zu den im Planungsauftrag vereinbartenPauschalpreisen. Nebenkosten i. S. v. § 14 HOAI sind in denPauschalhonoraren bereits berücksichtigt.
3.Wir sind berechtigt, im eigenen NamenDritte (Subplaner/Fachplaner) zu beauftragen. Diese werden als unsereErfüllungsgehilfen tätig. Wir tragen das volle Risiko bei Wegfalleines Subplaners und haften für dessen Planungsmängel.
4.Nicht im Planungshonorar enthaltensind insbesondere:
•Behördengebühren (Baugenehmigungetc.)
•Kosten für Prüfstatik
•Kosten für Bodengutachten (sofernnicht ausdrücklich beauftragt)
§ 11 Änderungen der Planung
1.Geringfügige und unwesentlicheÄnderungen der Planung nach Freigabe, deren Zeitaufwand insgesamt 20Stunden nicht überschreitet, führen nicht zu einem zusätzlichenVergütungsanspruch.
2.Für darüber hinausgehende,wesentliche Änderungen (z.B. Eingriffe in Statik oder Haustechnik),die nicht von uns zu vertreten sind, vereinbaren die Parteien einegesonderte Vergütung nach tatsächlichem Zeitaufwand.
§ 12 Zahlungsplan für Planungsleistungen
1.Für Planungsleistungen giltfolgender Zahlungsplan, sofern nicht individuell abweichendvereinbart:
2.Die Fälligkeit tritt nachvertragsgemäßer Erbringung der Leistung ein.
§ 13 Urheberrecht und Nutzungsrechte anPlanungsunterlagen
1.An den von uns und unserenFachplanern erstellten Planungsunterlagen übertragen wir demAuftraggeber das uneingeschränkte Nutzungsrecht in Bezug auf dasvertragsgegenständliche Bauvorhaben. Die Urheberrechte selbstverbleiben bei uns.
2.Der Auftraggeber ist berechtigt, diePlanungsunterlagen für das Bauvorhaben zu nutzen, zu vervielfältigenund das Bauobjekt nach Fertigstellung zu modernisieren. EineWeitergabe an Dritte zu anderen Zwecken oder die Verwendung fürandere Bauvorhaben ist jedoch untersagt.
3.Alle von uns gefertigten Unterlagensind dem Auftraggeber in Kopie (PDF/A) und als Datenträger (offeneFormate wie dwg, dxf) auszuhändigen.
§ 14 Abnahme und Gewährleistung fürPlanungsleistungen
1.Die Planungsleistungen müssenförmlich abgenommen werden. Hierzu erstellen wir gemeinsam mit demAuftraggeber ein Abnahmeprotokoll. Wegen unwesentlicher Mängel kanndie Abnahme nicht verweigert werden. Die Zahlung von Abschlägenstellt keine Teilabnahme dar.
2.Die Verjährungsfrist fürMängelansprüche beträgt 5 Jahre ab Abnahme. Ist die Leistungmangelhaft, hat der Auftraggeber uns zunächst eine angemessene Fristzur Nacherfüllung zu setzen.
Teil C – Besondere Bestimmungen fürBauleistungen
§ 15 Gegenstand und Umfang der Bauleistungen
1.Wir erbringen Bauleistungen alsGeneralübernehmer. Wir schulden die schlüsselfertige Errichtung desBauvorhabens entsprechend den Vertragsgrundlagen.
2.Wir sind berechtigt, die Ausführungvon Einzelaufträgen an qualifizierte Nachunternehmer zu übertragen.Wir stellen sicher, dass diese Nachunternehmer den gesetzlichenMindestlohn bzw. Tariflohn zahlen.
3.Zu den vertraglich geschuldetenVorleistungen gehören die Verkehrsanbindung auf dem Grundstücksowie die Baufeldfreimachung (außer Bestandsbebauung).
4.Nicht im Pauschalfestpreis enthaltensind insbesondere:
•Öffentlich-rechtliche Gebühren,Netzkostenbeiträge und Anschlusskosten der Versorger (Wasser, Strom,Gas, Telekommunikation). Die Koordination übernehmen wir.
•Vom Auftraggeber angeordneteLeistungsänderungen.
•Nach Vertragsschluss eintretendebehördliche Auflagen.
•Nicht erkennbare Erschwernisse imBaugrund.
§ 16 Bauausführung und Baustellenlogistik
1.Der Auftraggeber stellt uns für dieBauausführung die gesamte Fläche des Baugrundstücks als Lager- undArbeitsplatz zur Verfügung.
2.Der Baustromanschluss und derBauwasseranschluss werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.Sanitäre Einrichtungen (Baustellentoilette) stellen wir selbst.
3.Der Auftraggeber hat vor Baubeginneine Bauwesenversicherung (inkl. Feuerrohbau) in Höhe derAuftragssumme abzuschließen und uns nachzuweisen. Wir beteiligen unsnicht an den Kosten dieser Versicherung.
4.Wir verpflichten uns, das Bauvorhabenso zu planen und herzustellen, dass es gemäß GEIG-Gesetz für dieErrichtung von Elektroladesäulen ausgelegt ist (Leerverrohrungetc.).
§ 17 Festpreis, Preisanpassung undLeistungsänderungen
1.Der vereinbarte Preis ist einPauschalfestpreis.
2.Ändern sich nach Vertragsschlusstarifliche Lohnkosten oder die Preise für wesentliche Baustoffenachweislich um mehr als 10 % gegenüber dem Kalkulationszeitpunkt,erfolgt eine entsprechende Anpassung der Vergütung.
3.Leistungsänderungen erfolgen nachMaßgabe der §§ 650b und 650c BGB. Führen diese zu Verzögerungen,verlängern sich die Baufristen angemessen.
§ 18 Zahlungsplan für Bauleistungen
1.Der Zahlungsplan für Bauleistungenwird individuell im Bauvertrag vereinbart und richtet sich nach demBaufortschritt.
2.Abschlags- und Schlussrechnungen sindinnerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang einer prüffähigenRechnung zur Zahlung fällig.
§ 19 Sicherheiten bei Bauleistungen
1.Wir stellen dem Auftraggeber eineVertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % derNetto-Auftragssumme zur Verfügung.
2.Nach Abnahme der Bauleistungen undvollständiger Bezahlung der Schlusszahlung erhalten wir diese zurückund übergeben dem Auftraggeber eine Gewährleistungsbürgschaft.
3.Ein Sicherheitseinbehalt durch denAuftraggeber ist ausgeschlossen.
§ 20 Bauzeit und Vertragsstrafe
1.Wir erstellen spätestens 3 Wochennach Auftragserteilung einen Detailterminplan, der mit Genehmigungdes Auftraggebers verbindlich wird.
2.Überschreiten wir schuldhaft denvereinbarten Fertigstellungstermin, verwirken wir eine Vertragsstrafein Höhe von 0,2 % der Netto-Abrechnungssumme pro Werktag, höchstensjedoch 5 % der Netto-Abrechnungssumme.
3.Eine Vertragsstrafe entfällt beiUmständen, die wir nicht zu vertreten haben (Leistungsänderungen,fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, behördliche Verzögerungen,höhere Gewalt).
§ 21 Abnahme der Bauleistungen
1.Es wird die förmliche Abnahme derBauleistungen vereinbart. Etwa 8 Wochen vor der geplanten Übergabeführen wir eine Vorbegehung durch.
2.Zwingende Voraussetzung für unsereAbnahme ist die baurechtliche Abnahme durch das Bauordnungsamt(sofern gefordert).
3.Zur Abnahme übergeben wir sämtlicheerforderlichen Unterlagen (Prüfbescheinigungen,Blower-Door-Test-Protokoll, Revisionsunterlagen,Bedienungsanleitungen).
4.Der Befund der Abnahme ist in einemgemeinsamen Abnahmeprotokoll niederzulegen. Der Auftraggeber istberechtigt, auf eigene Kosten einen Bausachverständigen (z.B. TÜV,DEKRA) hinzuzuziehen.
§ 22 Mängelansprüche und Gewährleistung beiBauleistungen
1.Die Gewährleistungsfrist beträgt 5Jahre und richtet sich nach dem BGB.
2.Bei Errichtung mehrerer Gebäude(z.B. Mehrfamilienhäuser) erfolgt für jedes Gebäude einegesonderte Abnahme, mit der die jeweilige Gewährleistungsfristbeginnt. Die Außenanlagen werden ebenfalls gesondert abgenommen.
3.Macht der Auftraggeber einen Mangelgeltend, führen wir die Nachbesserung durch. Die Art und Weise derMangelbeseitigung bestimmen wir.
4.Kommen wir der Aufforderung zurMangelbeseitigung innerhalb angemessener Frist nicht nach, kann derAuftraggeber die Mängel auf unsere Kosten beseitigen lassen undhierfür einen Vorschuss verlangen.
§ 23 Kündigung des Bauvertrages
1.Beide Parteien sind berechtigt, denVertrag aus wichtigem Grund gemäß § 648a BGB zu kündigen. EineKündigung wegen behaupteter Pflichtverletzung setzt eineschriftliche Abmahnung und den erfolglosen Ablauf einer Nachfristvoraus.
2.Der Auftraggeber ist berechtigt, denVertrag jederzeit gemäß § 648 BGB (freie Kündigung) zu kündigen.In diesem Fall behalten wir den Anspruch auf die vereinbarteVergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Es wird vermutet, dassuns 10 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistungentfallenden Nettovergütung zustehen.
3.Nach einer Kündigung sind wirverpflichtet, die vertraglich geschuldeten und bereits angefertigtenUnterlagen an den Auftraggeber herauszugeben. Die Parteien ermittelnden Leistungsstand in einem gemeinsamen Aufmaß.
Widerrufsbelehrung (für Verbraucher)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagenohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. DieWiderrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Siebeginnt nicht zu laufen, bevor Sie diese Belehrung in Textformerhalten haben.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben,müssen Sie uns:
Beste Bau Bauregie GmbH
Mittelstraße 4, 31319 Sehnde
mittels einer eindeutigen Erklärung(z. B. Brief, Telefax, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertragzu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht esaus, dass Sie die Erklärung über die Ausübung des Widerrufsrechtsvor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen,haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,unverzüglich zurückzuzahlen. Haben Sie verlangt, dass dieLeistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sieuns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zudem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechtsunterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zumGesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
Stand: April 2026